Nicht erst seit Ausbruch des neuartigen Corona-Virus.

Der Keimfrei-Blog

Profi-Tippszu Hygiene & Reinigung

Lippstadt, 23. April 2020 | Lesezeit: 2 Minuten

Warum Seniorenheime Corona-Hotspots sind

Seit Wochen breitet sich das Corona-Virus vor allem in Alten- und Pflegeheimen aus. Um Infektionen der Bewohner durch Angehörige und Besucher zu verhindern, stehen sie als Hotspots unter strenger Quarantäne.

Mittlerweile werden in einigen Einrichtungen infizierte Heimbewohner von infizierten Pflegerinnen und Pflegern versorgt. Mit Schleusen versucht man die Nicht-Infizierten zu schützen. Dass das Virus bei älteren und vorerkrankten Menschen ein leichteres Spiel hat, ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass eine desinfizierende Reinigung in Seniorenheimen schon seit langem eine große Herausforderung und offene Flanke ist und nicht erst seit dem „lockdown“ in der Corona-Krise.

Die Hygienemaßnahmen zur Verringerung von Infektionserkrankungen, die in Seniorenheimen nach dem Regelwerk des Robert Koch-Instituts und dem Infektionsschutzgesetz (§ 23) tagtäglich durchzuführen sind, unterscheiden sich nur geringfügig von den Hygienemaßnahmen in Krankenhäusern. Bei der Verteilung der dringend benötigten Masken und der Schutzkleidung sind die Heime jedoch nachgeordnete Einrichtungen.

Kostendruck contra Hygiene

Dabei stehen die Seniorenheime seit Jahren unter einem noch höheren Kosten- und Erlösdruck als Krankenhäuser. Für die Reinigung und Hygiene in den Einrichtungen bedeutet dies, dass die Reinigungsfachkräfte immer mehr Quadratmeter in kürzerer Zeit desinfizierend reinigen müssen.

Laut Infektionsschutzgesetz sind Heime verpflichtet, Hygienepläne schriftlich festzulegen und eine wirksame Flächen- und Kontaktstellendesinfektion nachzuweisen. Doch wie sieht die Situation tatsächlich aus? Gibt es ein Qualitätsmanagementsystem mit Leistungsverzeichnissen und finden regelmäßige Schulungen der Reinigungsfachkräfte statt? Das Gegenteil ist der Fall: validierte Qualitätsmanagementsysteme zur Unterbrechung der Infektionsketten gibt es in diesen Einrichtungen noch in aller Regel nicht.

Dies kann auch zu einem rechtlichen Problem werden, nämlich dann, wenn Angehörige von infizierten Heimbewohnern die Einrichtungen wegen unzureichender Basishygiene verklagen, so wie dies Patienten und Angehörige bereits in Prozessen wegen MRSA-Keimen gegen Kliniken getan haben.

Die Durchbrechung von Infektionsketten stellt gerade in Heimen eine besondere Herausforderung dar. Denn anders als im Krankenhaus handelt es sich in den Heimen nicht um Patienten, sondern um Bewohner, die nach dem Wohn- und Teilhabegesetz ein Anrecht auf ein häusliches Leben und ein Zusammenleben in kleinen Gruppen haben, also auch auf die Benutzung von Gemeinschaftsräumen. Eine hygienische Reinigung in diesen Einrichtungen muss insbesondere die vielen Kontaktstellen in Gemeinschaftsräumen, Fluren, Wohnzimmern, Speiseräumen etc. in den Fokus der täglichen Reinigungsleistung nehmen. Bebilderte Arbeitsanweisungen, dokumentierte Reinigungspläne und regelmäßige Schulungen würden den Arbeitsalltag der Reinigungsfachkräfte erleichtern und die Heime aus der rechtlichen Grauzone herausholen.

S.T.