Immer noch unverbindlich?

Die Übertragungswege von kontaminierten Flächen zu Patientinnen und Patienten müssen durch eine desinfizierende Oberflächenreinigung unterbrochen werden. Doch was heißt das für die konkrete Umsetzung bei der täglichen Krankenhausreinigung auf der Station und im Patientenzimmer?

Die Unverbindlichkeiten der Empfehlungen der KRINKO standen schon öfter in der Kritik. Dies hat sich auch nach den im September veröffentlichten „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen – Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut“ nicht grundlegend geändert.

Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Anforderungen an die Hygiene nach wie vor mit einem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Mit Einführung des DRG-Fallpauschalen-Systems wurden die Kosten der Hausreinigung v.a. für freie Dienstleistungsanbieter teilweise drastisch reduziert, dass bereits die Ziele aus den vorhergehenden Anforderungen der KRINKO von 2004 betriebswirtschaftlich nicht umzusetzen waren.

Dies betrifft zum einen die Qualität der Flächendesinfektion, die bislang im Multibarrierensystem der Infektionsprävention zwar einen Stellenwert hatte, aber die Reinigungsqualität und -konformität dem Zufall überließ, weil raum- und gegenstandsbezogene Leistungsverzeichnisse für das Hygieneteam, die Pflege sowie die Unterhaltsreinigung fehlten. Zum anderen sank mit den Fallpauschalen das Ansehen und die Attraktivität des Berufsbildes der Reinigungskraft, die eigentlich „Reinigungsfachkraft im Krankenhaus“ heißen sollte. Dies hat dazu geführt, dass die Kliniken unter Personalmangel leiden und die Abwanderung der

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Revolution der Flächendesinfektion?

Die gute Nachricht: Die Blaupause für eine Challenge in Bezug auf die Oberflächendesinfektion liegt mit der Neufassung der KRINKO vor. Das Robert Koch-Institut unterscheidet in seiner Risikobewertung erstmals zwischen patientennahen Flächen wie Bett oder Nachtschrank sowie patientenfernen Flächen und schreibt den patientennahen Flächen ein erhöhtes Risiko als Infektionsquelle zu. Ebenso wird Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt wie Lichtschalter oder Türgriffe ein erhöhtes Übertragungsrisiko attestiert. Einer fach- und sachge rechten desinfizierenden Reinigung dieser Flächen kommt nun eine Schlüsselrolle innerhalb der Basishygiene, u.a. zur NI-Prävention, zu. Die Verantwortung für die Reinigung und Desinfektion von Flächen liegt bei der Abteilung Hygiene, dem Reinigungsdienst und der Krankenhausgeschäftsführung.[…]

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Quelle:

HCM | 14. Jg. | Ausgabe 1/2023

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